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Web-Gesetze = Gesetze mit eigener Domain
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Münzgesetz  - MünzG



 

 



§ 1 Ausprägung von deutschen Euro-Münzen
§ 2 Ausprägung von Sammlermünzen
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
§ 4 Gestaltung der deutschen Euro-Münzen
§ 5 Gestalt der deutschen Euro-Gedenkmünzen
§ 6 Münzprägung
§ 7 Inverkehrbringen von Münzen
§ 8 Einziehung von Münzen
§ 9 Außerkurssetzung
§ 10 Verordnungsermächtigung
§ 11 Münzschutz
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Übergangsvorschrift


 

Ergänzende Vorschriften:

Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"

Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Münzstücken
zum Schutz deutschen Euro-Gedenkmünzen
(Medaillenverordnung - MedaillenV)

 

Goldmünzen

01.10.2004  "UNESCO-Weltkulturerbestadt Bamberg"

02.10.2006  "UNESCO Welterbe – Klassisches Weimar"

01.11.2003  "UNESCO Weltkulturerbestadt Quedlinburg"

00.00.0000  "FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006"

09.05.2002  "Übergang zur Währungsunion - Einführung des Euro"

 

Bekanntmachungenen über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro

 

 

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